Liebe Leserinnen und Leser,
am 8. Juli 2020 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg klargestellt, dass auch öffentliche Bibliotheken zu den in der CoronaVO vom 23.06.20 genannten Kunst- und Kultureinrichtungen zählen, die die Kontaktdaten ihrer Besucher*innen festhalten, vier Wochen lang aufbewahren und zur Kontaktnachverfolgung auf Verlangen an berechtigte Behörden wie die Gesundheitsämter herausgeben müssen.
Das heißt konkret, dass Sie ab jetzt in den Eingangsbereichen unserer vier Bibliotheken Kontaktformulare ausgelegt finden. Auf diesem Formular hinterlassen Sie uns bitte bei jedem Besuch folgende Angaben:
Die Angabe von Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist optional. Das Formular können Sie unten schon zuhause herunterladen, ausdrucken und vorausfüllen, so dass Sie beim Betreten der Bibliotheken nur noch den Zeitpunkt eintragen müssen.
Ein Zutritt zu den Bibliotheksräumen ohne Hinterlassung ihrer Kontaktdaten ist nicht möglich.
Auch wir bedauern diese neue Hürde für Ihren Bibliotheksbesuch und hoffen, dass sie nicht lange Bestand hat.